Die richtige Abrechnung von Sachkosten in der Privatliquidation: Ein Leitfaden für Ärzte und Praxen

Laut GOÄ dürfen Sachkosten und Verbrauchsmaterialien dem Patienten separat in Rechnung gestellt werden. Auf welche Details Sie dabei achten müssen, erfahren Sie hier!

Die Abrechnung von Material- und Sachkosten ist ein wesentlicher Bestandteil der ambulanten Privatliquidation in Arztpraxen. Häufig wird jedoch darauf verzichtet – sei es aus Unkenntnis oder Unsicherheit. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Einblick, wie Sie Sachkosten korrekt abrechnen und welche gesetzlichen Regelungen zu beachten sind, um sowohl den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis zu sichern als auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

1. Was sind Sachkosten in der Privatliquidation?

Unter Sachkosten im Sinne der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) umfassen alle Ausgaben für Arzneimittel, Verbandsmittel oder sonstigen Materialien, die direkt im Rahmen der ärztlichen Behandlung am Patienten verbraucht sind oder die der Patienten zur weiteren Verwendung erhält. Typische Beispiele für solche Sachkosten sind:

  • Medikamente und Verbandsmaterialien (z. B. elastische Binden oder Infusionslösungen),
  • Diagnostische Materialien (z. B. Teststreifen, Kontrastmittel),
  • Einweggeräte und Instrumente (z.B. EKG-Elektroden),
  • Andere Verbrauchsmaterialien (z. B. steriler OP-Mantel).
  • Versand- und Portokosten, wenn der Arzt die gesamten Kosten für Versandmaterial, Versandgefäße sowie den eigentlichen Transport trägt.

2. Abrechnung von Sachkosten: Was sagt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)?

Laut §10 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dürfen alle Auslagen berechnet werden, mit Ausnahme der folgenden Kleinmaterialien und Hilfsmittel, die explizit ausgeschlossen sind:

  • Kleinmaterialien wie Zellstoff, Mulltupfer, Schnellverband, Verbandsspray, Gewebeklebstoff auf Histoacrylbasis, Mullkompressen, Holzspatel, Holzstäbchen, Wattestäbchen, Gummifingerlinge,
  • Reagenzien und Narkosemittel zur Oberflächenanästhesie
  • Desinfektions- und Reinigungsmittel
  • Augen-, Ohren-. Nasentropfen, Puder, Salben und geringwertige Arzneimittel zur sofortigen Anwendung sowie für
  • Folgende Einmalartikel: Einmal-Spritzen, -Kanülen, -Handschuhe, -Harnblasenkatheter, -Skalpelle, -Proktoskope, -Darmrohre, -Spekula
  • Kosten für Versandmaterial, für den Versand des Untersuchungsmaterials und für die Übermittlung des Untersuchungsergebnisses innerhalb einer Laborgemeinschaft oder innerhalb eines Krankenhausgeländes

Alle anderen Materialien, die in dieser Auflistung nicht enthalten sind, dürfen in Rechnung gestellt werden!

3. Dokumentation und Nachweisführung

Eine präzise und transparente Dokumentation der Sachkosten ist essenziell für eine reibungslose Abrechnung und zur Vermeidung von Beanstandungen durch Versicherungen:

  • Einzelnachweise: Alle verwendeten Materialien sollten detailliert auf der Rechnung aufgeführt werden. Die Berechnung von Pauschalen ist nicht zulässig!
  • Nachweise für den Einkauf: Für mögliche Prüfungen von Versicherungen ist es notwendig, die Quittungen für die Materialien aufzubewahren.
  • Regelmäßige Preisaktualisierungen: Da Material- und Arzneimittelpreise schwanken, ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Preise notwendig, um den tatsächlichen Einkaufspreis in Rechnung zu stellen.

4. Tipps zur korrekten Abrechnung von Sachkosten

Um eine rechtssichere und transparente Abrechnung der Sachkosten in der Privatliquidation zu gewährleisten, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Kostenaufstellung und Transparenz: Alle Materialien sollten einzeln und mit Preisangabe auf der Rechnung aufgeführt werden. Ab einem Betrag von 25,56 € ist der Rechnung ein Sachkostennachweis beizufügen. Pauschalabrechnungen sind unzulässig!
  • Nur reale Preise berechnen: Es dürfen dem Patienten nur die tatsächlichen Einkaufskosten in Rechnung gestellt werden – eine Gewinnspanne auf Sachkosten ist unzulässig!
  • Patientenkommunikation: Informieren Sie Ihre Patienten frühzeitig über die anfallenden Sachkosten und mögliche Probleme bei der Erstattung durch die private Krankenversicherung. Dies beugt Missverständnissen vor und stärkt das Vertrauen in die Praxis.

Fazit:

Die Abrechnung von Sachkosten in der Privatliquidation ist ein komplexes, aber wichtiges Thema für eine finanzielle Stabilität Ihrer Praxis. Durch transparente Dokumentation und eine vollständige und korrekte Abrechnung lassen sich jedoch finanzielle Risiken minimieren.

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