Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist nach über 30 Jahren Stillstand auf der Zielgeraden – ein bedeutender Schritt für die ärztliche Freiberuflichkeit in Deutschland. Ende Mai 2025 entscheidet der Deutsche Ärztetag, ob der gemeinsam erarbeitete Entwurf von Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) an das Bundesgesundheitsministerium weitergegeben wird.
Warum ist die Novellierung so wichtig?
Die aktuell gültige GOÄ stammt in wesentlichen Teilen noch aus den 1980er-Jahren und ist massiv veraltet. Das führt zu:
- Abrechnungsproblemen
- Intransparenz für Patienten und Ärzten
- Ungerechte Vergütungen, insbesondere bei klassischen Arztleistungen wie Beratungen
- Fehlanreizen in der Versorgung
Welche Kompromisse habt die Ärzteschaft (BÄK) mit dem PKV-Verband getroffen?
Die Ärzteschaft kann die GOÄ nicht allein beschließen – es handelt sich um eine staatliche Verordnung. Der Gesetzgeber erwartet einen Kompromissvorschlag, bei dem auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) mit an Bord ist. Das Ziel war ein gemeinsamer Vorschlag von BÄK und PKV-Verband, der nun vorliegt.
Gemeinsam haben Sie sich auf folgendes geeinigt:
- Preissteigerung: Der PKV-Verband akzeptiert einen prognostizierten Anstieg der Ausgaben um 13,2 % in den ersten drei Jahren – rund 1,9 Milliarden Euro.
- Kein Budgetdeckel – jede GOÄ-Rechnung bleibt voll erstattungsfähig.
Was ist konkret neu an der „neuen GOÄ“?
Sie ist ein neues, modernes Gebührenverzeichnung:
- Mit rund 5.600 Leistungen und Zuschläge
- Medizinisch aktuell und auf die Fachgruppen abgestimmt
- Arztleistungen wie die Beratungen, Auswertungen etc. werden höher bewertet
Statt Faktorsteigerungen gibt es ein Zuschlagsmodell:
- Das bisherige System der variablen Faktorsteigerung entfällt
- Statt Faktorsteigerungen werden konkrete Zuschläge bei Erschwernissen etc. abgerechnet, diese sind klar definiert
- Neue Zuschläge machen ca. 25 % des Gebührenverzeichnisses aus
Analogbewertungen bleiben weiter möglich:
- Für alle neuen Leistungen nach dem Stichtag 01.01.2018
Bestimmte Leistungen und Fachgebiete werden gestärkt:
- Kinder- und Jugendmedizin
- „Sprechende Medizin“ – Beratungen, Befundauswertungen und Koordinationen werden nun endlich honoriert
Was passiert, wenn die „neue GOÄ“ eingeführt wurde? Ist diese dann auch gleich wieder veraltet?
Nein, die neue GOÄ soll kontinuierlich weiterentwickelt werden!
- Eine paritätische Kommission von BÄK, PKV-Verband und Beihilfe soll regelmäßig Empfehlungen für Anpassungen an medizinischen Fortschritt und Inflation geben
- Keine einseitige Änderung ohne Zustimmung der Ärzteschaft mehr möglich
- Keine Selbstverwaltungslösung wie in der GKV
Was ändert sich denn an der Rechnungsstellung?
Die neue Rechnung wird transparenter, digital anschlussfähig und klarer strukturiert durch
- Einführung eines maschinenlesbaren Rechnungsformulars, das durch die Praxis selbst angepasst werden kann
- Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist keine Pflicht, kann jedoch optional genutzt werden
Und wie ist nun ganz aktuell der Stand bzgl. der Einführung der „neuen GOÄ“
Nach Abschluss der Gespräch und des Clearingverfahrens mit den Berufsverbänden liegt nun der überarbeitete Entwurf vor.
Der Deutsche Ärztetag entscheidet am 27. Mai 2025, ob der Entwurf an das Bundesgesundheitsministerium übergeben werden soll.
Nach einem positiven Votum ist dann unsere Regierung am Zug.
Fazit:
Die neue GOÄ bringt deutliche Verbesserungen in Transparenz, Rechtssicherheit und Fairness. Sie ermöglicht eine zeitgemäße Vergütung ärztlicher Leistungen, fördert die Digitalisierung im Gesundheitswesen und schafft durch institutionelle Regelungen die Grundlage für flexible, zukunftssichere Anpassungen.